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   BVerwG, 16.02.1968 - IV C 123.65   

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https://dejure.org/1968,1079
BVerwG, 16.02.1968 - IV C 123.65 (https://dejure.org/1968,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1968 - IV C 123.65 (https://dejure.org/1968,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1968 - IV C 123.65 (https://dejure.org/1968,1079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abwägung; Entfernung der Grundstücke; Ortslage; Ortsnahes Grundstück; Persönliche Verhältnisse; Verhältnisse, betriebswirtschaftliche

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung einer Abfindung nach dem Neuverteilungsplan im Flurbereinigungsverfahren - Entfernungsverschlechterung in Bezug auf "ortsnahe" Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1968, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1968 - IV C 123.65
    Besondere Verhältnisse und Interessen, die in der Person der Beteiligten gegeben sind, haben dabei regelmäßig außer Betracht zu bleiben (vgl. a. Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - a.E. [Buchholz BVerwG, 424.00 § 48 ff. RUO Nr. 11]).
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59

    Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1968 - IV C 123.65
    Im Urteil vom 27. Juni 1961 - BVerwG I C 127.59 - (RdL 1961, 239) wird ausgesprochen, unter welchen Voraussetzungen der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der Ortslage die Eigenschaft eines wertbestimmenden Faktors bei der Ermittlung des Gesamttauschwerts zukommt mit der Folge, daß gegebenenfalls ein solcher Umstand nicht nur bei den Ermessensgesichtspunkten nach § 44 Abs. 4 FlurbG, sondern schon im Rahmen des § 44 Abs. 2 FlurbG als wertbestimmend zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

    Die Arrondierungsvorteile, die durch Zuteilung größerer Grundstücke entstehen, sind ebenso in die Abwägung gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG einzustellen wie die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse aller Teilnehmer, wobei nach § 37 FlurbG auf besondere Verhältnisse und Interessen nur im Rahmen der Erfordernisse der allgemeinen Landeskultur und der agrarpolitischen Aufgaben des Flurbereinigungsverfahrens Rücksicht zu nehmen ist (Beschluss vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - RzF - 22 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG), nicht aber auf in der Person der Beteiligten gegebenen besonderen Verhältnisse und Interessen (Urteile vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 123.65 - RdL 1968, S. 218 und vom 11. Juli 1973 - BVerwG 5 B 22.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 23 S. 16).
  • BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Besondere Verhältnisse und Interessen, die in der Person eines Beteiligten gegeben sind, müssen danach bei der Gestaltung der Gesamtabfindung regelmäßig außer Betracht bleiben (Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 123.65 - [RdL 1968, 218]).
  • BVerwG, 26.06.1974 - V B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hängigkeit eines

    Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit der Abfindung sind "ortsnahe" Grundstücke nur dann gesondert zu vergleichen, wenn der Neuverteilungsplan Entfernungsverschlechterungen in bezug auf solche Grundstücke gebracht hat, die von wesentlichem Einfluß auf die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes sein können (Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 123.65 - [RdL 1968, 218]).
  • BVerwG, 11.07.1973 - V B 22.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung eines

    Die in der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob den aus der Person eines Teilnehmers sich ergebenden persönlichen Interessen ein Vorrang gegenüber den Interessen der allgemeinen Landeskultur einzuräumen sei, ist durch das Bundesverwaltungsgericht dahin gehend geklärt, daß besondere Verhältnisse und Interessen, die in der Person des Beteiligten gegeben sind, bei der Gestaltung der Gesamtabfindung regelmäßig außer Betracht bleiben müssen (Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 123.65 - [RdL 1968, 218]).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 5 B 55.86

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintretens der

    Das von der Klägerin angeführte Prinzip des Wertvergleichs zwischen Gesamteinlage und Gesamtabfindung läßt danach, anders als in der Beschwerde angenommen, Ausnahmen zu, so beim gesonderten Vergleich "ortsnaher" Grundstücke in dem Fall, daß der Neuverteilungsplan Entfernungsverschlechterungen in bezug auf solche Grundstücke gebracht hat, die von wesentlichem Einfluß auf die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes sein können (s. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 123.65 - und Beschluß vom 26. Juni 1974 - BVerwG 5 B 88.72 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - V B 9.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Die Bedenken, die der Kläger gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erhebt, daß persönliche Verhältnisse eines Teilnehmers bei der Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Nachteile der Flurbereinigung regelmäßig außer Betracht zu bleiben hätten (siehe außer dem angeführten Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 123.65 - [RdL 1968, 218] das Urteil vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - [RdL 1962, 217] und den Beschluß vom 10. Dezember 1974 - BVerwG V CB 10.73 - mit weiteren Hinweisen), verleihen der Sache nicht dadurch rechtsgrundsätzliche Bedeutung, daß er durch diese Rechtsprechung die Grundsätze des Enteignungsrechts und die Eigentumsgarantie verletzt sieht; denn die Anordnungen und Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung sind bei Wahrung insbesondere des Grundsatzes wertgleicher Abfindung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Enteignung.
  • BVerwG, 26.02.1973 - V B 16.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Prüfung der Gleichwertigkeit

    Eine Entfernungsverschlechterung bei einzelnen Grundstücken ist nur dann als wertmindernder Umstand zu berücksichtigen, wenn gerade hierdurch die Rentabilitätsverhältnisse des Betriebes wesentlich beeinflußt werden (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 123.65 -).
  • BVerwG, 21.02.1975 - V ER 236.74

    Abfindungsanpruch bei einer Flurbereinigung - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Persönliche Interessen und Belange einzelner Teilnehmer sind deshalb regelmäßig außer Betracht zu lassen (BVerwG in RdL 1968, 218; ferner Beschlüsse vom 11. Juli 1973 - BVerwG V B 22.72 - und vom 20. März 1974 - BVerwG V B 108.72 -).
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